Langwaffenschränke Klasse 1 nach EN 1143-1, Langwaffentresor

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Langwaffenschränke der Klasse 1 – höherer Widerstandsgrad für Ihre Waffen

Ein Waffenschrank der Klasse 1 (Widerstandsgrad 1) nach EN 1143-1 erfüllt die Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen nach den geltenden Vorschriften. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen können darin eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, eine unbegrenzte Anzahl von Kurzwaffen sowie Munition gemeinsam aufbewahrt werden.

Ausführliche Informationen zur Waffenaufbewahrung finden Sie in unseren Hinweisen zum Waffenrecht.

Neben dem höheren Widerstandsgrad und der damit verbundenen besseren Versicherbarkeit des Inhalts spricht auch die unbegrenzte Aufbewahrung von Kurzwaffen für einen Waffenschrank der Klasse 1. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Waffenschränke der Klasse 1 im Gegensatz zu Waffenschränken der Klasse N/0 auch an Aufstellorten genutzt werden können, die nicht dauerhaft bewohnt sind.

Da die Beurteilung immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt, empfehlen wir, die geplante Aufstellung vorab mit der zuständigen Waffenbehörde abzustimmen.

Die richtige Größe zahlt sich langfristig aus

Die vom Hersteller angegebene Waffenkapazität dient als Orientierung. In der Praxis benötigen Jagdgewehre mit Zielfernrohren, Matchbüchsen, Schalldämpfern oder Waffen mit breiten Schäften häufig mehr Platz als zunächst erwartet. Wer seinen Waffenschrank etwas großzügiger dimensioniert, profitiert von einer komfortableren Nutzung und schafft gleichzeitig Reserven für zukünftige Neuanschaffungen.

Viele Modelle lassen sich zudem flexibel an veränderte Anforderungen anpassen. Höhenverstellbare Fachböden, zusätzliche Staufächer und weiteres Zubehör können – je nach Modell – auch nachträglich ergänzt werden. So wächst Ihr Waffenschrank mit Ihren Anforderungen.

Schlossausstattung

Die Wahl des passenden Schlosses richtet sich nach Ihren persönlichen Anforderungen und dem gewünschten Bedienkomfort. Je nach Modell stehen Doppelbartschlösser, elektronische Zahlenschlösser oder moderne Fingerprint-Systeme zur Verfügung.

Unabhängig von der gewählten Schlossausstattung erfüllen alle Modelle dieser Kategorie die Anforderungen des Widerstandsgrades 1 nach EN 1143-1.

Verankerung – individuell zu beurteilen

Die Frage, ob ein Waffenschrank verankert werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. § 36 WaffG verpflichtet zu einer sicheren Aufbewahrung von Waffen, enthält jedoch keine generelle Verpflichtung, jeden Waffenschrank zu verankern. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben, die Eigenschaften des jeweiligen Sicherheitsbehältnisses sowie die Umstände des Einzelfalls.

Wenn Sie Fragen zum vorgesehenen Aufstellort haben oder Unsicherheiten bestehen, empfehlen wir, die geplante Aufstellung vorsorglich mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde abzustimmen. So erhalten Sie eine verbindliche Einschätzung für Ihre persönliche Situation.

Unabhängig davon kann eine fachgerecht ausgeführte Verankerung den Schutz gegen einen Abtransport zusätzlich erhöhen, sofern der Hersteller entsprechende Verankerungsmöglichkeiten vorsieht und die baulichen Gegebenheiten dies zulassen.

Die passende Lösung für Ihren Waffenbestand

Ein Waffenschrank der Klasse 1 ist eine Anschaffung für viele Jahre. Deshalb lohnt es sich, neben der Waffenkapazität auch auf Innenausstattung, Schlossart, Verarbeitungsqualität und spätere Erweiterungsmöglichkeiten zu achten.

Die Modelle dieser Kategorie bieten geprüfte Sicherheit nach EN 1143-1 und sind für die langfristige Aufbewahrung von Langwaffen ausgelegt. Auf Wunsch können viele Modelle auch bis zum Verwendungsort geliefert und fachgerecht aufgestellt werden. Dank verschiedener Größen und Ausstattungsvarianten lässt sich für nahezu jeden Bedarf eine passende Lösung finden.