Waffenrecht

SEIT: 06.07.2017 - NEUES WAFFENGESETZ VOM BUNDESTAG BESCHLOSSEN.

Mit der Verkündung am 05.07.2017 im Bundesanzeiger treten in Deutschland ab dem 06.07.2017 neue Vorschriften zur Waffenaufbewahrung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu zugelassene Waffenschränke mindestens den Sicherheitsgrad 0 DIN EN 1143-1 erfüllen.

Zusammenfassung nach neuen Recht:

Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht unter 200 kg

  • Langwaffen: unbegrenzt
  • Kurzwaffen: max. 5
  • Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig

Sicherheitsstufe 0 nach EN 1143-1, Schrankgewicht ab 200 kg

  • Langwaffen: unbegrenzt
  • Kurzwaffen: max. 10
  • Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig

Sicherheitsstufe I nach EN 1143-1

  • Langwaffen: unbegrenzt
  • Kurzwaffen: unbegrenzt
  • Munition: unbegrenzt, keine räumliche Trennung nötig
 

§ 13 Abs. 2 AWaffV:  Aufbewahrung von (…) Munition

Munition
  • deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist
    • mindestens in einem verschlossenen Behältnis – ohne Anforderung

  • deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist

    • in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder

    • mit einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder

    • in einem gleichwertigen Behältnis


Weiterführende Informationen zu dem neuen Waffengesetz: